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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von à la carte Kurier e.K. (im weiteren à la carte Kurier genannt), die vom Kunden (im weiteren Kunde genannt) beauftragt werden.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen sind kein Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 
II.  Vertragsabschluss und -haftung
  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Beauftragung durch den Kunden oder die schriftliche Auftragsbestätigung durch à la carte Kurier zustande. Diese sind die Vertragsparteien.
  2. Die Haftung von à la carte Kurier ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Kunde ist verpflichtet, à la carte Kurier rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
 
III.  Leistungen, Preise, Zahlung
  1. Der à la carte Kurier ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von à la carte Kurier zugesagten Leistungen zu erbringen. Grundlage ist hier die von à la carte Kurier erstellte Auftragsbestätigung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an à la carte Kurier zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von à la carte Kurier an Dritte.
  3. Die laut Auftragsbestätigung gelieferten Speisen müssen vom Kunden abgenommen werden. à la carte Kurier haftet nicht für nichtabgenommene Speisen.
  4. Reklamationen bzgl. der gelieferten Speisen müssen vom Kunden bei der Auslieferung, spätestens jedoch bis Ende des Liefertages dem à la carte schriftlich bekannt gegeben werden.
  5. Bei der Abholung der Essensbehältnisse durch à la carte Kurier müssen alle Essenreste vom Kunden entfernt sein. à la carte Kurier ist nicht für die Entsorgung von Essenresten zuständig und verantwortlich. Müssen bei der Abholung noch Essenreste von à la carte Kurier vor Ort oder im nachhinein entsorgt werden, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Diese werden im Rechnung gestellt.
  6. Eine Abholung von Essensbehältinisse, Getränkeflaschen und von angemietetem Equipment an Sonn- oder Feiertagen kann dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
  7. Bei der Anmietung von Equipment (Geschirr, Besteck, Gläser etc) muss dieses bei der Abholung vom Kunden in den dafür vorgesehenen Transportboxen wieder (ungereinigt aber ohne Essensreste) einsortiert und bereit gestellt werden. Müssen diese Arbeiten bei der Abholung von à la carte Kurier übernommen werden, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Diese werden im Rechnung gestellt.
  8. Alle von à la carte Kurier zur Verfügung gestellten Mehrwegbehältnisse werden ungereinigt aber ohne Essensreste wieder abgeholt. Müssen Essenreste durch à la carte Kurier entsorgt werden, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Diese werden im Rechnung gestellt.
  9. Alle in den Speisekarten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Bei einer reinen Speiselieferung kommt eine MwSt. von 7% hinzu. Bei der zusätzlichen Gestellung von Equipment und/oder Personal kommt eine MwSt. von 19% hinzu. Die Angabe des Bruttoendpreises erfolgt somit mit der Formulierung unseres schriftlichen Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.
  10. Der Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt 10% auf die Nettopreise.
  11. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von à la carte Kurier berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
  12. Rechnungen von à la carte Kurier sind bei Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Der à la carte Kurier ist berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,- € zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist der à la carte Kurier berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, à la carte Kurier der eines höheren Schadens vorbehalten.
  13. Der à la carte Kurier ist berechtigt, bei Rechnungsbeträgen ab 500,- € vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50% des Auftragswertes und ist bis 7 Werktage vor dem Liefertermin zu leisten.
  14. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Wege per e-mail zugestellt wird.
  15. Für Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Unruhen usw.) übernimmt die Firma à la carte Kurier keine Haftung.
 
IV.  Beendigung des Vertrages durch den à la carte Kurier
  1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von à la carte Kurier gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der à la carte Kurier zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  2. Der à la carte Kurier ist ferner berechtigt den Vertrages zu kündigen wenn: -) Höhere Gewalt oder andere von à la carte Kurier nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. -) Der Kunde die Leistungen von à la carte Kurier unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen hat.
  3. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Kunden ausgeübt.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens à la carte Kurier höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Dem à la carte Kurier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen den à la carte Kurier wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von à la carte Kurier. Ausnahme ist hier eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
 
 V.  Rücktritt des Kunden
  1. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist der à la carte Kurier berechtigt, Stornogebühren nach unter V.2. aufgeführter Staffelung zu erheben. Es sei denn, der Rücktritt ist von à la carte Kurier zu vertreten.
  2. Ausfallentschädigung bei Stornierungen: -) ab 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 10% der Gesamtsumme gemäß aktuellem Angebot bzw. Auftragsbestätigung -) bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung:  20% der Gesamtsumme gemäß aktuellem Angebot bzw. Auftragsbestätigung -) bis 4 Werktage vor Beginn der Veranstaltung:  50% der Gesamtsumme gemäß aktuellem Angebot bzw. Auftragsbestätigung -) danach 100% der Gesamtsumme gemäß aktuellem Angebot bzw. Auftragsbestätigung
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens à la carte Kurier höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Dem à la carte Kurier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von à la carte Kurier rückbestätigt.
 
VI.  Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Eine Reduzierung der Bestellmengen im Rahmen der in den Speisekarten angegebenen Mindestbestellmengen ist bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  2. Eine Erhöhung der Bestellmengen ist bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  3. Alle Veränderungen der Bestellmengen sind dem à la carte Kurier schriftlich mitzuteilen.
  4. Falls die geänderten Bestellmengen um mehr als 20% abweichen, ist der à la carte Kurier berechtigt eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand zu berechnen.
  5. Verschieben sich die vereinbarten  Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass der à la carte Kurier dem zugestimmt hat, so kann à la carte Kurier zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, den à la carte Kurier trifft ein Verschulden.
  6. Sofern eine Reduzierung der Bestellmengen innerhalb von sieben Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß V.2. berechnet.
 
VII.  Haftung des Kundens für Schäden
  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebrauchsgegenständen, welche Ihm zeitweise von à la carte Kurier überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
 
VIII.  Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von à la carte Kurier.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Köln, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Köln.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Stand:  März 2013